Der 9. Mai 2010

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Ankunft, Zollformalitäten


Einfuhrordnung von der professionellen Ausrüstung für die Vertretern der ausländischen Massenmedien

Durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 02.11.1995 № 1084 „Über den Beitritt der Russischen Föderation zu dem Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961 und zu dem Übereinkommen für die vorübergehende Einfuhr vom 26 Juni 1990 mit Verabschiedung einer Reihe von Zusatzvereinbarungen“ wurde der Beitritt der Russischen Föderation zu dem Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961 und zu dem Übereinkommen für die vorübergehende Einfuhr vom 26 Juni 1990 (im Folgenden – Übereinkommen genannt) erklärt.

Das Ziel der Übereinkommen besteht in der Erleichterung der Zollabwicklung von vorüberergehender Einfuhr der Waren mit vollständiger bedingter Befreiung von der Entrichtung der Zollgebühren und –steuern. Dafür ist die Form des Carnets ATA festgelegt – eines internationalen Zolldokumentes über die vorübergehende Einfuhr von Waren, der eine Zolldeklaration für die Zollabfertigung im Falle der Anmeldung der Waren für das Zollverfahren der vorübergehenden Einfuhr darstellt. Dieses Zollverfahren ermöglicht  eine Identifizierung von Waren und von der international wirksamen Gewährleistung für Entrichtung der Zollgebühren und –Steuern.

Die Anwendung der Übereinkommen harmonisiert und vereinfacht die Zollformalitäten.

Die von den russischen Zollorganen an die Zollabwicklung von Waren mit Anwendung von Carnet ATA gestellten Anforderungen sind in der Verfügung der Föderalen Zollbehörde Russlands vom 25. Juli 2007 №895 „Über die Genehmigung von methodischen Empfehlungen für die Anwendung von Carnet ATA" ausgelegt.

Bei der vorübergehenden Einfuhr werden die Zollgebühren für die Zollabwicklung von Waren, die vorübergehend unter Anwendung der Carneten ATA eingeführt werden, unter Voraussetzung der Einhaltung von Bedingungen für die vorübergehende Einfuhr von Waren unter Anwendung von Carneten ATA nicht erhoben.

Die Liste von Zollorganen, die für die Zollabfertigung von den unter Anwendung von Carneten ATA transportierten Waren autorisiert sind, ist durch die Verordnung der Föderalen Zollbehörde Russlands vom 20.06.2005 № 558 (registriert bei Ministerium der Justiz Russlands 14.07.2005, per. №6792) festgelegt.

Dies bedeutet, daß die ausländischen Korrespondenten zur ungehinderten Einfuhr von professioneller Ausrüstung in das Zollgebiet der Russischen Föderation über ein Carnet ATA für die eingeführte professionelle Ausrüstung verfügen müssen, das von dem für die Ausstellung eines Carnets zuständigen Verbund des Landes, wo sie ihre professionelle Tätigkeit ausüben, ausgestellt wird.

Das Carnet ATA wird von den Zollorganen der Russischen Föderation als Zolldeklaration und international wirkende Garantie für die Entrichtung der Zollgebühren unter der Bedingung akzeptiert, daß in diesem Carnet die Bezeichnung des ausstellenden Verbundes und des internationalen garantiegebenden Organisationsnetzes angegeben ist, und daß es ordnungsgemäß durch den ausstellenden Dachverband und den Inhaber des Carnets ATA ausgefüllt worden ist, sowie ordnungsgemäß durch den Zollorgan des Ausfuhrlandes abgewickelt ist.

Dabei muß auf der Titelseite des Carnetumschlages durch den ausstellenden Dachverband eines Mitgliedsstaates der Übereinkommen folgende Angaben gemacht werden: die Russische Föderation und die Bezeichnung des garantiegebenden Dachverbandes – Industrie und Handelskammer Russlands.

Das Carnet ATA wird den Zollorganen der Russischen Föderation bei der Einfuhr von professioneller Ausrüstung in das Zollgebiet durch die ausländischen Korrespondenten der Russischen Föderation und bei dessen späteren Ausfuhr vorgelegt.

Falls der Interessent nicht im Besitz des Carnets ATA ist, kann die Zollabwicklung der professionellen Ausrüstung nach dem nationalen Verfahren erfolgen.

Nachschlagewerk für die Vertreter von Massenmedien

In dem Nachschlagewerk sind allgemeine Informationen über die Stadt, deren Sehenswürdigkeiten, sowohl die Informationen, die für die Vertreter der Massenmedien vom Nutzen sein können, aufgeführt.

In Moskau

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